Bootsplätze
Gesetzte, Beschränkungen, Reglemente
Der Greifensee ist ein Naturschutzgebiet und ein Wasser- und Vogelreservat von nationaler Bedeutung. Daher gelten bestimmte Gesetze und Einschränkungen für Wassersportler. So dürfen keine Motoren verwendet werden und auch die Bootsgrösse ist nach der Verordnung 747.11 über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern beschränkt.
Meist gehören die Wasser- und Trockenplätze an Schweizer Seen den jeweiligen Gemeinden. So z.B. Mönchaltorf, Maur, Uster, Fällanden. Diese führen eine oft sehr lange Warteliste wo man sich eintragen lassen kann. Auf diese Liste kommt man direkt bei der entsprechenden Gemeinde gegen eine kleine Gebühr, und mit einer schriftlichen, jährlichen Erneuerung. Vergisst man die Erneuerung, landet man wieder zuhinterst auf der Liste.
Bootsplätze:
In Maur gibt es drei Wasserplatzstege, und zwei Trockenplatzbereiche
Obwohl sie so nahe beieinander liegen, sind die Reglemente und Handhabung unterschiedlich.
Wasserplätze:
Die beiden oberen Wasserplatzstege 1 & 2 gehören der Gemeinde Maur. Hier gilt das Reglement Maur 22.8.2016 und Bootsplatzgebühren
Der unterste und nördlichste Steg 3 gehört der Gemeinde Mönchaltorf. Hier gilt das Reglement Mönchaltorf 1.1.2018
Trockenplätze:
Die Voraussetzung ist ein offiziell zugelassenes Segelschiff mit ZH Nummer
Die zwei Trockenplatzbereiche neben dem Restaurant Schifflände gehören rückwirkend seit dem 1.1.2020 dem Seehof Maur welcher alle Plätze übernommen haben.
Hier gilt seit dem 1.6.2020 das Reglement Trockenplatz Seehof Maur
Die Gemeinde Maur oder Herbert Trachsler ist nicht mehr Besitzer und Verwalter der Trockenplätze beim Restaurant Schifflände in Maur, sondern der Seehof Maur.
Die Gemeinde Maur und Mönchaltdorf verwaltet nur noch die Wasserplätze.
Auto Parkplätze:
Für Bootsplatzbesitzer in Maur gibt es bei der Gemeinde Maur eine Dauerparkkarte für den Parkplatz bei der Badi Maur.
oder seit Mai 2020 twint Parkingsäulen bei der Schifflände Maur.